MUSIKKULT.EU
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung unterwirft sich der Besucher der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf der Eintrittsberechtigung genannten Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten auch stets die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung. AGBs Dritter gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.
  2. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.
  3. Der Bestellprozess auf der Onlineplattform gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und Email-Adresse, Bestätigungs-Email). Der Käufer kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück"-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Käufer kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers und dient als Rechnung des Einkaufs. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben) aber exklusive allfälliger Versandkosten.
  4. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesem Fall keine neuen Tickets ausgestellt.
  5. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes (etwa infolge von höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung (etwa infolge von höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.
  6. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung kann/können die Karte(n) retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf seiner Website bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die Höhe der Gebühren kann dabei variieren, beträgt aber üblicherweise rund 10%.
  7. Abweichend von Punkt 6 gilt für Veranstaltungen, die zwischen dem 13. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 hätten stattfinden sollen Folgendes: Wenn eine solche Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020/2021 entfallen ist, wird dem Kunden anstelle der Rückzahlung der Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die Bestimmungen des KuKuSpoSiG, wobei dem Kunden auch die Möglichkeit gegeben wird, sich den Gutschein über den gesamten Rückerstattungsbetrag ausstellen zu lassen. Die Gutscheine werden von jener Verstriebstelle ausgestellt, über welche das Ticket bezogen wurde.
  8. Kunden können Gutscheine an jede natürliche Person übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann mit dem Gutschein das Entgelt für eine andere Veranstaltung des Veranstalters bezahlen, wobei eine Einlösung bei jener Verstriebstelle möglich ist, über welche das Ticket bezogen wurde. Hat der Inhaber des Gutscheins diesen nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eingelöst, so wird ihm der Wert des Gutscheins auf dessen Aufforderung ausbezahlt.
  9. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Teilnehmer der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.
  10. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
  11. Bei Verlust einer Eintrittsberechtigung wird kein Ersatz geleistet. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Eintrittsberechtigungen ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karten ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zum Veranstaltungsort sind die Teilnehmer selbst verantwortlich und auch, für ihr rechtzeitiges Erscheinen.
  12. Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren. Die Übertragbarkeit der Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.
  13. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (soweit gesetzlich zulässig) keine Haftung. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung hat jeder Besucher selbst zu sorgen.
  14. Alle Hinweise zum Datenschutz unter http://musikkult.eu/
  15. Wir sind berechtigt, diese AGB zu ändern, um diese den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dieser AGB werden den Kunden an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse gesendet. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats nach der Zustellung schriftlich widerspricht. Wir verpflichten uns, bei der Übersendung der geänderten AGB schriftlich auf die einmonatige Frist hinzuweisen.
  16. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.